Wohnungen für Flüchtlinge

Kein Ende beim Flüchtlingsstrom in Sicht. Beispielsweise hat Bayerns Sozialministerin Emilie Müller appelliert, dass private Vermieter an anerkannte Asylbewerber vermieten mögen. So soll es wieder Platz in den Gemeinschaftsunterkünften geben. Was aber gibt es zu beachten?

Es gibt vor allem bürokratische Hürden zu überwinden:

1.) Nur anerkannte Asylbewerber bzw. Flüchtlinge sind Wohngeld- und Sozialleistungs-berechtigt

2.) Es darf nicht jeder Asylbewerber hinziehen, wann und wo er will.

building-789659_1280Ausländer, die in Deutschland Antrag auf Asyl stellen müssen vorerst in einer Aufnahmeeinrichtung wohnen. Sofern ein nicht anerkannter Asylbewerber wo anders wohnen möchte, benötigt er eine behördliche Genehmigung, um an einem anderen Ort in einer privaten Wohnung wohnen zu dürfen. Somit ist auch die Vermietung an Asylbewerber nicht ganz einfach.

Sie müssen unterscheiden: Ist der Mietinteressent als asylberechtigt anerkannt, können Sie einen „normalen“ Mietvertrag mit ihm abschließen.

Bei unklarem Status von nicht anerkannten Flüchtlingen muss der Asylsuchende für die Dauer des Registrierungs-Verfahrens in der Erstaufnahmeeinrichtung bleiben und darf in der Regel auch erst nach erfolgreichem Asylantrag aus der Sammelunterkunft ausziehen. In einem solchen Fall können Sie lediglich mit der Kommune einen Mietvertrag abschließen. Sie ist für die Unterbringung zuständig.