Neues für Mieter und Eigentümer aus 2015

Um Sie auf dem Laufenden zu halten, stellen wir Ihnen in aller Kürze die wichtigsten Urteile des Bundesgerichtshofes aus dem Jahr 2015 rund um die eigenen vier Wände vor:

Rauchen

Es war eines der TOP-Themen beim BGH. Ein Ehepaar aus Premnitz störte sich am auf dem Balkon rauchenden Nachbarn. Die Richter aus Karlsruhe entschieden, dass auf dem Balkon zur Zigarette gegriffen werden darf, der Raucher aber verpflichtet werden kann dies nur zu bestimmten Zeiten zu tun. Rauchfreie Zeiten wurden durch die Juristen aber nicht festgelegt. Weitere Prozesse dürften folgen. (Aktenzeichen VZR110/14)

Renovierung

Oft gibt es Streit zwischen Mietern und Vermietern beim Auszug aus einer Wohnung. Der Vermieter verlangt die Renovierung der Wohnung bei Auszug oder aber eine Zahlung für die Instandhaltung. Der BGH schlug sich in seiner Grundsatzentscheidung im März auf die Seite der Mieter. Diese müssen bei Auszug nicht mehr automatisch einen Anteil der Renovierungskosten übernehmen, wenn Sie vor Ablauf der vereinbarten Renovierungsfristen ausziehen. Weiter dürfen Vermieter die Mieter nur dann pauschal zu Schönheitsreparaturen verpflichten, wenn die Wohnung frisch renoviert übergeben wurde (Aktenzeichen VIIIZR 185/14 u.a.)

Kinder

Ein Hamburger paar minderte die Miete um 20% da sie von Fußballspielenden  Kindern genervt waren. Die Richter entschieden „Kinderlärm ist Musik“. Neu auftretender Lärm berechtige in der Regel nicht zu Mietkürzungen und die Lebensäußerungen von Kindern müssen dem BGH zufolge sowieso akzeptiert werden. (Aktenzeichen VIIIZR 197/14)

Bäume

Zwei städtische Eschen in Bielefeld tauchten den kleinen Reihenhausgarten eines Ehepaars in Schatten. Dort gedieh die Vegetation nicht richtig und auch den Menschen fehlte Licht und Sonne. Somit sollte die Stadt Bielefeld gezwungen werden die beiden Bäume zu entfernen. Der BGH entschied: Sogenannte negative Emissionen müssen geduldet werden, wenn sie nicht unerträglich sind. (Aktenzeichen: VZR 229/14)