Hundehaltung in der Mietwohnung
Die Haltung von mehr als einem Hund entspricht bei einer 2,5-Zimmer-Wohnung in der Regel nicht mehr dem vertragsgemäßen Gebrauch. Die Mieter hatten ihrer 2,5 Zimmer – Wohnung fünf Hunde gehalten. Die Richter in München entschieden aktuell zugunsten des Vermieters
Der Vermieter einer Wohnung verlangt von den Mietern, dass diese die Hundehaltung in der Wohnung auf ein Tier beschränken. Die Mieter halten in der 2,5-Zimmer-Wohnung fünf Hunde. Im Mietvertrag sind die Formularfelder zur Tierhaltung nicht ausgefüllt. Einem Zeugen zufolge hat der Vermieter der Haltung eines Hundes zugestimmt. Der Vermieter hat die Mieter schriftlich aufgefordert, die Hundehaltung einzustellen, allerdings erfolglos.
Die Klage vor dem AG München hat Erfolg. Die Mieter dürfen höchstens einen Hund in der Wohnung halten. Die Haltung von mehr als einem Hund entspricht in der Regel nicht mehr vertragsgemäßem Gebrauch. Die Mieter konnten auch nicht nachweisen, dass der Vermieter der Haltung von mehreren Hunden zugestimmt hat. Nach der Abmahnung kann der Vermieter daher verlangen, dass sich die Mieter auf einen Hund beschränken. (AG München, Urteil v. 12.5.2014, 424 C 28654/13)