Energieausweise laufen aus

Vor 10 Jahren wurden die ersten Energieausweise für Gebäude erstellt. Die Eigentümer, die Ihren Energieausweis 2007 erstellt haben, müssen sich unter Umständen in diesem Jahr um einen neuen Ausweis kümmern.

Der Energieausweis ist 10 Jahre gültig, folglich laufen die ersten dieser Ausweise in diesem Jahr aus. Ein Energieausweis muss bei Neu-Vermietung oder Verkauf vorgelegt werden.

Eigentümer müssen daher nicht sofort tätig werden. Einen gültigen Energieausweis brauchen sie nur, wenn das Gebäude verkauft oder ganz oder teilweise neu vermietet wird. Da Vermietungen aber auch kurzfristig anstehen können rät der Verband Haus & Grund Rheinland daher allen Eigentümern jetzt zu prüfen, ob ihr Energieausweis noch gültig ist.

Der Energieausweis ist ein Dokument, das ein Gebäude energetisch bewertet. Die Ausweise werden durch Ausstellungsberechtigte gemäß §25 EnEV erstellt. Als Grundlage für die Erstellung der Energieausweise dient der Energieverbrauch oder der Energiebedarf. Für Wohngebäude mit maximal vier Wohnungen, für die der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde, müssen Energieausweise seit dem 1. Oktober 2008 auf der Grundlage des Energiebedarfs ausgestellt werden. Für Wohngebäude mit mehr als vier Wohneinheiten, kann der günstigere „Verbrauchsausweis“ erstellt werden. Für Baudenkmäler ist ein Energieausweis nötig.

Die Petri Hausverwaltungen GmbH aktualisiert die Energieausweise ihrer Kunden im Rahmen der ordnungsgemäßen Verwaltertätigkeit.