Betriebskostenabrechnung – Vermieter darf Verbrauch per Funk erfassen

Dass Mieter es dulden müssen, wenn die Verbrauchswerte ihrer Mietwohnung per Funk ermittelt und übertragen werden, entschied das Landgericht in Heidelberg im November 2010.


nebenkosten_heizung_ablesenEin Vermieter wollte das Erfassungssystem der Heiz- und Wasserversorgung in seinem Mietshaus auf ein Funksystem umstellen. Ein Mieter war hiermit nicht einverstanden und verwies auf angebliche gesundheitliche Gefahren der Funktechnik durch belastende Strahlen. Diese Argumentation hatte vor Gericht keinen Erfolg.

Das Heidelberger Gericht führte in seinem Urteil aus, dass im Mietvertrag nicht vereinbart worden war, dass in der Mietwohnung keine Funkgeräte vorhanden sein dürfen. Eine erhöhte Gesundheitsgefahr war zudem nicht nachzuweisen, zumal Mikro- und Radiowellen üblicherweise in den meisten Haushalten genutzt würden. Der Hinweis auf eine erhöhte Strahlenbelastung war kein ausreichender Grund, den Einbau der Funkgeräte zu verhindern. Dass mithilfe der bisher genutzten funklosen Ablesegeräte die Ermittlung des Wasser- und Wärmeverbrauchs noch einwandfrei möglich war, schloss die Berechtigung des Vermieters moderne Geräte zu installieren nicht aus (LG Heidelberg, Urteil v. 19.11.10, Az. 5 S 34/10).