Berufszulassungsregelung für Wohnimmobilienverwalter

Am 23. Oktober 2017 ist das neue Gesetz zur Regelung der Berufszulassungsregelung für Wohnimmobilienvewalter in Kraft getreten. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie kann nun die Verordnung detailliert ausarbeiten. Die bereits definierten Vorgaben des Gesetzes gelten bereits ab dem 1. August 2018.

Grundlegende Vorrausetzungen für die Erlaubnis als Immobilienverwalter tätig zu sein, sind geordnete Vermögensverhältnisse, Berufshaftpflichtversicherung sowie die Verpflichtung zur Weiterbildung. Der Verbraucher ist über die Qualifikation und Weiterbildung des Immobilienverwalters zu informieren. Bereits tätige Verwalter können die Erlaubnis innerhalb des Übergangszeitraumes bis zum 1. März 2019 beantragen. Selbstverständlich erfüllt die Petri Hausverwaltungen GmbH bereits heute alle Vorrausetzungen für die Erlaubnis als Wohnimmobilienverwalter tätig zu sein.