Keine GEMA-Gebührenpflicht für Wohnungseigentümer-Gemeinschaften – Urteil des BGH

Das Urteil wurde lange erwartet: Ende letzter Woche entschied der zuständige 1. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes nun, dass eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) für die Weiterleitung des Kabelsignals an einzelne Wohneinheiten keine GEMA-Gebühr bezahlen muss.